Ehrenmedaille des Kreisfeuerwehrverband Zollernalb e.V.

Für Verdienste auf auf Ebene des Landkreises in Form außergewöhnlicher Repräsentation der Arbeit der Feuerwehren oder außergewöhnlichem Engagement für die Gesamtheit der Feuerwehren kann auf Antrag die Ehrenmedaille des Kreisfeuerwehrverband Zollernalb e.V. verliehen werden. Die Medaille kann dabei sowohl an Feuerwehrangehörige als auch Zivilpersonen verliehen werden. Die genauen Details sind der Ehrungsrichtlinie zu entnehmen.

Die Ehrenmedaille des Kreisfeuerwehrverbandes gibt es in der Stufe Silber und sie unterliegt keinem jährlich festgelegten Kontingent.

Über die Verleihung der Ehrenmedaille entscheidet der Vorstandsvorsitzende des Kreisfeuerwehrverbandes oder dessen Stellvertreter. Das Vorschlagsrecht obliegt dem Kreisfeuerwehrverband (in Form von Ausschussmitgliedern), den Feuerwehren (durch deren Kommandanten / Stell-vertreter) oder den Städten / Gemeinden des Zollernalbkreises (durch deren (Ober-)Bürger-meister).

Der Antrag erfolgt online oder über untenstehendes Formular. Eine Rückmeldung über erfolgreichen Eingang des Antrags sowie spätere Information bzgl. Genehmigung / Zurückweisung des Antrags wird an die im Antrag hinterlegte Mail-Adresse gesendet.


Ehrungsrichtlinie


Antragsformular (online)


Antragsformular (schriftlich)